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Recht

Verpackungsgesetz 2019

Aus der Verpackungsverordnung wird das Verpackungsgesetz

Am 01.01.2019 trat das Verpackungsgesetz in Kraft. Die Bestimmungen der bisherigen Verpackungsordnung blieben weitgehend in Kraft. Neu eingeführt wird eine Registrierungs- und Meldepflicht für die Teilnahme am Dualen System.

Außerdem wurden verschiedene Begriffe noch einmal geklärt bzw. konkretisiert, um bisher ausgenutzte Interpretationsspielräume zu schließen. Besondere Beachtung fand hier die Versandverpackung.

In der Folge heißt dies, wer ab dem 01.01.2019 selbst eine Verpackung befüllt, gemeint sind damit auch Versandverpackungen, um sie an private Verbraucher abzugeben, muss sich zuvor bei der „Zentralen Stelle Verpackungsregister“ registriert haben.

Die Anmeldung ist einfach online zu erledigen, kostenlos und zwingend notwendig.

Die Registrierungspflicht musste eingeführt werden, da leider immer noch nicht alle Unternehmen sich entsprechend ihres tatsächlichen Verbrauchs am Verpackungsrecycling beteiligen.

Auch bei der Meldung der Materialmengen wird es einige Änderungen geben. Ab Januar gilt der von der Zentralen Stelle erstellte Katalog für Waren und deren Verpackungsmaterialien. Darin wird im Detail aufgeführt, welche Verpackungen für welche Waren systembeteiligungspflichtig sind. Die verwendeten Mengen sind in Zukunft nicht mehr nur an den Systempartner zu melden, sondern zusätzlich auch an das Register.

Im Anschluss haben wir Ihnen eine Liste hilfreicher Links zum Thema zusammengestellt.
Für eine genaue Einschätzung der von Ihnen anzumeldenden Verpackungsmenge, wenden Sie sich bitte an Ihren Partner im Dualen System.

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister:

Eine kurze Einführung:

Hinweise zur Registrierung und Registrierungsportal:

Verfügbare Informationen der IHKs:

Eine Liste der zugelassenen Unternehmen im Dualen System und deren Informationen zum neuen Gesetz (alphabethisch sortiert). Hier können Sie sich anmelden, falls Sie noch nicht am Dualen System angeschlossen sind: