Der Arbeitgeberverband der Verlage und Buchhandlungen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen e.V. wurde 1995 von den Mitgliedern des Landesverbandes gegründet und ist der Zusammenschluss von ca. 200 Buchhandlungen und Verlagen in der Region.
Die wichtigste Aufgabe des Arbeitgeberverbandes ist der Abschluss von Tarifverträgen mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. Daneben kommt der Arbeitgeberverband seiner satzungsgemäßen Verpflichtung nach, die Mitglieder regelmäßig über tarif- und arbeitsrechtliche Fragen zu informieren.
Mitglied im Arbeitgeberverband kann jedes Mitglied des Landesverbandes werden, das regelmäßig mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt. Für Mitglieder des Landesverbandes, die auch dem Arbeitgeberverband angehören und dort ordnungsgemäß ihre Beiträge entrichten, ermäßigen sich die Mitgliedsbeiträge in der Höhe der an den Arbeitgeberverband zu entrichtenden Beiträge.
Der Entgelttarifvertrag für die Arbeitnehmer/innen des herstellenden und verbreitenden Buchhandels in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wurde im Februar 2019 abgeschlossen und kann frühestens zum 31. Dezember 2020 gekündigt werden. Die Mittelstandsklausel für Unternehmen bis zu acht Beschäftigten wurde dabei fortgeschrieben. Der am 1. Januar 1997 vereinbarte Manteltarifvertrag wurde in der Zwischenzeit immer wieder ergänzt und aktualisiert.