Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels – Landesverband Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen e.V. wurde am 25. Oktober 1990 in Leipzig von Verlegern und Buchhändlern aus Mitteldeutschland gegründet. Damals hieß unser eingetragener Verein noch ähnlich umständlich, aber sachlich korrekt »Verband der Verlage und Buchhandlungen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen«.
In der Präambel unserer Satzung steht dazu:
»Die Buchhandlungen und Verlage der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen schließen sich in einem Landesverband zusammen. Dies geschieht, um die Interessen des regionalen Buchhandels und seiner Mitarbeiter wirksam zu vertreten. Weiterhin sollen durch den Zusammenschluss in einer schwierigen Zeit des Neubeginns die Existenz der Branche gesichert und unternehmerische Aktivitäten in diesem Sinne gefördert werden.«
Auf dem Gebiet der DDR ist der Landesverband Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen die einzige Neugründung nach der politischen Wende 1989. Die Buchhandlungen und Verlage in Ostberlin und Brandenburg fusionierten mit dem Landesverband in Berlin (West) zum Landesverband Berlin-Brandenburg zusammen, die Buchhandlungen und Verlage in Mecklenburg-Vorpommern wurden Mitglied im Landesverband Norddeutschland mit Sitz in Hamburg.
Im Zuge einer tief greifenden Verbandsreform schlossen sich im Januar 2003 die buchhändlerischen Landesverbände und der Bundesverband mit Sitz in Frankfurt/Main zu einem Gesamtverein »Börsenverein des Deutschen Buchhandels« zusammen. Dynamischer und leistungsfähiger zu werden, war das angestrebte und inzwischen auch teilweise umgesetzte Ziel dieses Zusammenschlusses. Jedes Verbandsmitglied gehört seitdem automatisch sowohl dem Bundesverband als auch dem entsprechenden, rechtlich selbstständigen Landesverband an, der am Standort des Unternehmens wirkt.
Die Hauptversammlung kann auf Antrag des Vorstandes Mitglieder oder andere Persönlichkeiten, die sich um den Buchhandel oder um den Landesverband besonders verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen – so formuliert der § 15 unserer Landesverbands-Satzung. Seit der Gründung des Verbandes im Jahr 1990 wurden zu Ehrenmitgliedern ernannt: