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Allgemeine Informationen zur Durchführung des Schulbuchgeschäftes






BKG vereinfacht Bürgschaftsantrag für Schulbuchgeschäft

Die BKG hat die Voraussetzungen für die Beantragung einer Kreditbürgschaft für das Schulbuchgeschäft vereinfacht. Da es beim Schulbuchgeschäft dazu kommt, dass Buchhändler hohe Beträge vorauszahlen müssen, erleichtert die BKG nun die Aufnahme von Krediten hierfür. So ist es zukünftig erst ab einer Kreditsumme von 50.000 Euro notwendig eine Bilanz oder Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) bei der BKG vorzulegen. Bisher war dies schon bei einer Summe von 20.000 Euro erforderlich. Außerdem können fortan auch Buchhändler eine Bürgschaft beantragen, die erst ein Jahr am BAG-Abrechnungsverfahren teilnehmen, bisher war dies erst ab zwei Jahren möglich.

Die aktuellen Unterlagen für die Übernahme einer Kreditbürgschaft für das Schulbuchgeschäft finden sie unter www.bag-service.de.




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