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Informationen zum Schulbuchgeschäft in Thüringen






Die Durchführungsbestimmungen des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Lernmittelbeschaffung für das Schuljahr 2010 / 2011 sind Ende März veröffentlicht worden. Eine Kopie dieser Bestimmungen haben wir unseren Mitgliedsbuchhandlungen in Thüringen übermittelt. Die Abrechnung des Schulbuchgeschäftes in Thüringen wird wie in den vergangenen Jahren über die BAG abgewickelt. Diese Abrechnung betrifft alle Lieferungen von Schulbüchern, schulbuchersetzender Lernsoftware und spezifischen Lernmitteln, die die Schule zu Eigentum des Freistaates Thüringen erwirbt. Nicht davon betroffen sind die Elternkäufe oder Sammelbestellungen von Eltern, Klassen oder Fördervereinen, die grundsätzlich nicht von der Schule zu organisieren sind.

Wichtige Termine für die Schulbuchbeschaffung für das Schuljahr 2010 / 2011:

  • 19. April 2010: Beginn der Schulbestellungen beim örtlichen Buchhändler
  • 24. Juni – 4. August: Schulferien
  • 3. September 2010: Nachbestelltermin für allgemeinbildende Schulen
  • 1. Oktober 2010: Nachbestelltermin für berufsbildende Schulen
  • 6. Dezember 2010: Rechnungsschluss

Es gelten folgende Nachlassregelungen:

12 % auf alle Sammelbestellungen von Schulen und unabhängig von der in den Bestellungen für einzelne Titel ausgewiesenen Stückzahl im Hauptbestellzeitraum:

  • für allgemeinbildende Schulen vom 19. April 2010 bis zum 3. September 2010
  • für berufsbildende Schulen vom 19. April 2010 bis zum 1. Oktober 2010.

Nach diesen Zeiträumen muss der Nachlass von 12 % gewährt werden, wenn eine Sammelbestellung der Schule vorliegt, die mindestens 11 Exemplare eines Titels oder 50 verschiedene Exemplare umfasst. Ansonsten darf kein Nachlass gewährt werden.

Keine Nachlässe darf ein Buchhändler gewähren, wenn die Bücher von den Schülern oder deren Eltern gekauft werden. Auch auf Sammelbestellungen von Lehrern, Eltern oder Fördervereinen darf kein Nachlass gewährt werden.

Diese oben genannten Nachlässe beziehen sich nur auf die preisgebundenen Schulbücher. Diese Nachlässe muss der Händler gewähren. Bei den nichtpreisgebundenen Artikeln (z.B. Spiele, Software o.ä.) sind die Nachlässe mit den Schulen ganzjährig frei verhandelbar.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Buchhändler und Schulbuchlieferanten, die sich für das Schulbuchgeschäft bereits bei der BAG angemeldet haben, müssen sich für das neue Schuljahr nicht noch einmal anmelden. Die Teilnehmernummer für die Lernmittelabrechnung Thüringen hat weiter Gültigkeit. Für das Schuljahr 2010/2011 werden rosafarbene Zahlungsanweisungen in den Schulen ausgegeben. Zahlungsanweisungen früherer Jahre (und mit anderen Farben) sind nicht mehr gültig.





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