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Informationen zum Schulbuchgeschäft in Sachsen-Anhalt






Im Änderungserlass des Kultusministeriums zum Lernmittelleihverfahren für das Schuljahr 2010/2011 sind die wichtigsten Termine und Inhalte für die Beschaffung von Lernmitteln durch die Schulen zusammengefasst. Die Veröffentlichung der vollständigen Ausgabe ist für Anfang Mai im Schulverwaltungsblatt vorgesehen und liegt uns bis jetzt noch nicht vor. Mit beiliegender Rückantwort können Sie diese Unterlagen gern in der Geschäftsstelle anfordern.

Hier die wichtigsten Termine und Inhalte:

  1. Höhe des Nachlasses
    Für die Sammelbestellungen von Schulen im Hauptbestellzeitraum ist ein genereller Nachlass von 12 % zu gewähren.
  2. Bestellzeitraum
    Die Bestellungen der Schulen sollen bis spätestens 15. Juni 2010 beim Buchhändler vorliegen. Der Nachlass von 12 % wird auf alle Bestellungen der Schulen gewährt, die bis zum Nachbestelltermin 3. September 2010 für die allgemeinbildenden Schulen und bis zum 1. Oktober 2010 für die berufsbildenden Schulen eingehen.
  3. Höhe des Nachlasses im Nachbestellzeitraum
    Nach den o.g. Terminen muss der Buchhändler den Nachlass von 12 % gewähren, wenn eine Sammelbestellung vorliegt, die mindestens 11 Exemplare eines Titels oder insgesamt mehr als 50 verschiedene Titel umfasst.
Selbstverständlich gelten diese Regelungen nur für Lernmittel, die die Schule im Rahmen der Lernmittelfreiheit erwirbt und im Unterricht einsetzt. Für Kaufexemplare, die Schüler, Eltern oder Fördervereine erwerben, dürfen Buchhändler keinen Nachlass gewähren!



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