Verpackungsordnung
Seit dem 1. Januar 2009 ist die Verpackungsordnung in Kraft getreten. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf das Merkblatt des Sortimenterausschusses zu dieser Thematik und das vorbereitete Formschreiben des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels.
Seitens der Buchhändler werden am häufigsten folgende Fragen gestellt:
1. Wie kann man bereits vorhandenes und noch nicht lizenziertes Verpackungsmaterial (z.B. Tragetaschen) im Nachgang lizenzieren?
Antwort: Ist im Buchhandel Verpackungsmaterial vorhanden, das noch nicht lizenziert ist ((wie beispielsweise Tragetaschen), muss der Buchhändler diese nach den gesetzlichen Regelungen ab dem 1.Januar 2009 an einen Systemanbieter anschließen. D.h., er muss sich selbst an einen der sechs bundesweiten Anbieter wenden, Preise vergleichen und einen entsprechenden Vertrag schließen.
Neues Verpackungsmaterial beziehen die Buchhändler sinnvollerweise nur bei den Lieferanten, die das Material ihrerseits bereits lizenziert haben. Da diesen Service noch nicht alle Lieferanten anbieten, dürfte ein Lieferantenwechsel häufig erforderlich werden, soweit der Buchhändler sich nicht selbst um die Lizenzierung kümmern will.
2. Was gilt hinsichtlich wieder verwendeter Verpackungsmaterialien (Pappe usw.), die beim Versand von Büchern an die Endkunden abgegeben werden?
Antwort: Was die Wiederverwendung von Verpackungsmaterialien anbetrifft, die der Buchhändler von seinen Lieferanten (Verlage, Barsortimente) erhalten hat und die nicht typischerweise auch beim Endkunden anfallen (z.B. Kartonagen, die der Buchhändler für den Versand von Büchern verwendet), gilt Folgendes:
Die Buchhändler sollten sich bei ihren Lieferanten erkundigen, ob diese die Verpackung verordnungskonform lizenziert haben (das Resy-Zeichen besaht übrigens nichts über die Lizenzierung, sondern nur, dass es Verwertungskapazitäten für diese Verpackung gibt).
In Anbetracht der Vielzahl an Lieferanten im Buchhandel (wie auch im gesamten Einzelhandel) ist das Verfahren mühselig. Letztendlich muss jedes Unternehmen selbst entscheiden, ob es diesbezüglich auf der sicheren Seite sei oder sich dem Risiko aussetzen will, nicht-lizenziertes Material an Endkunden abzugeben.
3. Weshalb gibt es keine Branchenlösung seitens des Börsenvereins?
Der Börsenverein hat seine Mitglieder in verschiedenen Newslettern des Sortimenterausschusses informiert. Ein ausführliches Informationsschreiben wurde im Mai 2008 zusammen mit einem Fragebogen versandt. Die Umfrage diente der Ermittlung von Verpackungsmengen und der Feststellung, wie viele Unternehmen ihre Verpackungen bereits an das duale System angeschlossen haben. Hintergrund war die Überlegung, sämtliche in der Buchbranche anfallenden Verpackungen über eine Branchenlösung lizenzieren zu lassen.
Die Umfrage hat ergeben, dass die im Buchhandel anfallenden Verpackungen bereits größtenteils von den Verlagsunternehmen an duale Systeme angeschlossen wurden. Auch die Tragetaschen, die die Buchhändler an die Endkunden abgeben, sind zum größten Teil bereits lizenziert. Aus diesen Gründen ist eine Branchenlösung hinfällig.
Um ganz sicher zu gehen, dass tatsächlich alle von der Buchhandlung an den Endkunden abgegebenen Verpackungen lizenziert sind, ist es ratsam, dies bei den jeweiligen Lieferanten abzufragen. Die Abfrage betrifft dabei vornehmlich die Lieferanten von Tragetaschen sowie die Lieferanten von Verpackungsmaterial, das zum Beispiel beim Versand von Büchern asn Endkunden weitergegeben wird.
Um den Buchhändlern diese Abfrage zu erleichtern, hat der Börsenverein ein Formschreiben entwickelt, dass an die jeweiligen Lieferanten versendet werden kann.
-
Verpackungsverordnung Formschreiben
Verpackungsverordnung Formschreiben (PDF / 4.22 KB)


